Erscheinungsjahr 1779, 1768
Verlag Göttingen, Viduae Vandenhoeck,
Beschreibung Einband stärker berieben und bestoßen. Bezugspapier z.T. wellig. Am Rücken mit starken Beschädigungen.Innen sauber. Die ersten 17 Seiten des ersten Teils mit Marginalien von alter Hand. "Johann Stephan Pütter (* 25. Juni 1725 in Iserlohn; † 12. August 1807 in Göttingen) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist. Johann Stephan Pütter wurde als Sohn eines Iserlohner Kaufmanns geboren, seine Mutter entstammte der Iserlohner Pastorenfamilie Varnhagen. Seine Bildung erhielt er ausschließlich von einem örtlichen Pfarrer als Hauslehrer. Durch diesen lernte er nicht nur Latein und Griechisch, sondern auch Hebräisch, Chaldäisch und Syrisch. Daher wäre er beinah Orientalist geworden, bis ihn der Tod des Vaters veranlasste, die juristische Tradition von Teilen der Familie fortzusetzen. Pütter begann sei Studium mit kaum 13 Jahren zunächst an der Universität Marburg unter anderem bei Christian Wolff, wechselte 1739 an die Universität Halle (wo er mit Gottfried Achenwall Freundschaft schloss) und beendete sein Rechtsstudium an der Universität Jena. 1744 habilitierte er sich in Marburg, 1746 wurde er als außerordentlicher Professor der Rechte an die Universität Göttingen berufen, wo er trotz mehrerer weiterer Rufe bis zu seinem Lebensende verblieb, wohl nicht zuletzt, weil er dort die Fürsprache und schützende Hand seines Förderers David Georg Strube genoss. Selbst Angebote als Minister nach Braunschweig, als Reichshofrat nach Wien oder als Reformator des Rechtswesen nach St. Petersburg zu gehen, schlug Pütter aus. Dreimal allerdings war er 1764, 1790 und 1794 als Gesandter des Kurfürsten von Hannover (damals in Personalunion König von England) bei den Kaiserwahlen in Frankfurt. Pütter war (wie Achenwall; s.o.) Mitglied der 1743 gegründeten Freimaurerloge "Zu den drey Löwen" in Marburg. Die Pütterstraße im Stadtzentrum Iserlohns erinnert an den großen Sohn der Stadt. Werk [Bearbeiten] Titelblatt: Historische Entwicklung der heutigen StaatsverfassungIn der juristischen Praxis machte sich Pütter als Verteidiger in einem Prozess gegen einen hessischen Offizier einen Namen, der in Notwehr einen Untergebenen getötet hatte. In diesen und anderen Reichsgerichtsprozessen machte er sich einen Namen und wurde ein gesuchter Rechtsvertreter vor allem adeliger Kreise. „Seinerzeit galt Pütter als der wohl bedeutendste und erfolgreichste Staatsrechtslehrer, wenn nicht Rechtslehrer überhaupt. (…) Durch Pütter wurde Göttingen zum Mekka der Adepten des Staats- und Verfassungsrechts“.[1] Er gilt als einer der bedeutendsten Vertreter des alten Reichsstaatsrechts. Pütters weitverbreitete Handbücher haben die Auffassung verbreitet, dass das Heilige Römische Reich aus wirklichen Staaten zusammengesetzt sei.[2] Seine Schriften zur Rechts- und Verfassungsgeschichte jedoch machen ihn auch zum ersten echten Verfassungshistoriker.[3] Bedeutende Schriften Pütters sind u.A. sein Entwurf einer juristischen Encyclopädie und Methodologie, das Gutachten Büchernachdruck, nach Grundsätzen des Rechts geprüft und Historische Entwickelung der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reiches. Pütters Beitrag zur Elementa iuris naturae von 1750 kann als eher gering eingeschätzt werden und ab der dritten Ausgabe wurde dieses Werk nur noch von Achenwall fortgeführt.[4] Seine Kenntnisse bezog Pütter nicht nur aus der Literatur sondern er unternahm - wie bei bedeutenden Staatsrechtlern seiner Zeit üblich - eine ausgedehnte Studienreise zum Reichskammergericht in Wetzlar, zum Reichstag in Regensburg und zum Reichshofrat in Wien. Seine Vorlesungen waren die am meisten besuchten, seine Lehrbücher waren begehrt und erzielten hohe Auflagen. Sein bekanntestes Werk, Die Entwicklung der deutschen Staatsverfassung schrieb er im Auftrag der Königin von England. Einige Historiker meinen, dass erst durch ihn das Staatsrecht zu einer Wissenschaft wurde. Er war auch einer der Ersten, die anstatt des üblichen Latein Deutsch als Unterrichtssprache benutzten. Sein freier und lebhafter Vortragsstil wurde von Johann Wolfgang von Goethe im 7. Buch von Dichtung und Wahrheit gerühmt. Wichtig am Werk Pütters war, dass er neben dem römischen Recht auch das germanische Recht wieder anerkannte, für ein getrenntes Verfassungs- und Verwaltungsrecht plädierte. Im Gegensatz zum bisher umfassenden Polizeibegriff, hat Pütter das Wohlfahrtswesen als einen eigenständigen Verwaltungsbereich abgetrennt. Einige seiner Theorien fanden Eingang im preußischen Allgemeinen Landrecht. Jenseits der juristischen Themen gilt er als derjenige, der 1776 den Begriff „Gegenreformation“ prägte." (Wikipedia)
Format 22 x 14 cm, marmorierter Pappband des 19. Jhdtsmit handgeschriebenem Rückenschild.
Bestellnummer 7101
Sprache Deutsch
Auflage Editio II passim emendatior
Seiten 124 S. und 240 S.